Sinnvolle Versicherungen fürs Auto
Sogar so eine scheinbar einfache Sache, wie die Versicherung eines Autos kann ganz schön kompliziert sein, wenn man die nicht genau weiß, auf was man achten muss. So gibt es zum Beispiel gravierende Unterschiede zwischen Vollkasko und Teilkasko, aber auch die zusätzlichen Versicherungen, die angeboten werden unterscheiden sich je nach Anbieter. Eine günstige Haftpflicht muss nicht schlecht und eine teure Haftpflichtversicherung ganz sicher nicht die beste sein. Während die Kfz Haftpflichtversicherung, wie es der Name schon sagt, eine Pflichtversicherung ist, handelt es sich bei der Teil- und Vollkaskoversicherung um eine freiwillige Versicherung. Diese Versicherung kann jeder abschließen, muss es aber nicht.
Ist die Kfz Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben?
Diese Versicherung ist eine vom Gesetzgeber zwingend vorgeschriebene Versicherung. Ohne eine Kfz Haftpflichtversicherung darf sich in Deutschland kein Auto auf der Straße bewegen. Schon bei der Anmeldung müssen Fahrzeughalter nachweisen, wo ihr Auto versichert ist. Diese Versicherung soll alle Schäden abdecken, die durch den Fahrer oder dessen Fahrzeug einem anderen Verkehrsteilnehmer zugefügt werden. Dabei muss es sich nicht immer um einen Verkehrsunfall handeln. Zu den Kosten, die dabei entstehen, können Reparatur- und Abschleppkosten gehören, aber auch Schmerzensgeld, wenn eine Person zu Schaden gekommen ist. Die Zahlungen können sogar als Rente oder im Todesfall erfolgen. Natürlich übernimmt die Kfz Haftpflichtversicherung nur berechtigte Kosten. Vor jeder Zahlung prüfen die Versicherungen, ob wirklich eine Pflicht zur Zahlung besteht. Im anderen Fall wird die Zahlung ohne Kosten für den Versicherungsnehmer abgewiesen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss jedes Mal wenn ein Wagen neu- oder wiederzugelassen wird, aber auch wenn er umgemeldet wird oder die Gesellschaft gewechselt wird bei der Zulassungsstelle nachgewiesen werden. Musste bis vor einigen Jahren noch die Doppelkarte vorgelegt werden, reicht es inzwischen, wenn eine Registriernummer nachgewiesen wird.
Teil- und Vollkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden ab, die am eigenen Fahrzeug entstehen. Dazu gehören unter anderem:
- Diebstahlschäden
- Haarwild- und Marderschäden
- Brand und Explosion
- Glasbruch
Die Vollkaskoversicherung geht noch weiter, sie deckt alles ab, was aus der Teil- und Kaskoversicherung und der Haftpflichtversicherung zu zahlen ist und zusätzlich noch Schäden durch Unfallflucht, Schäden durch mutwillige Zerstörung und Schäden durch einen selbst verursachten Unfall.