Legasthenie-Test bei Lese- und Rechtschreibschwäche

Legasthenie-Test bei Lese- und RechtschreibschwächeBei Kindern im schulfähigen Alter zeigt sich während der ersten Monate des Schulbesuchs bereits, ob sie womöglich an einer Lese- und Rechtschreibschwäche leiden. Hegen Lehrer den Verdacht, so können sie die Eltern darauf ansprechen und beantragen, dass ein Schulpsychologe einen Lese- und Rechtschreibschwäche-Test durchführt. Ein Schulpsychologe kann mit der Hilfe eines solchen Tests sowie mit Gesprächen mit den Eltern feststellen, ob der Verdacht berechtigt war. Er wird das Kind dann an einen zertifizierten Kinder-Jugend-Psychiater weiterleiten müssen, um einen spezifischen Legasthenie-Test durchzuführen.

Dieser Legasthenie-Test beinhaltet für gewöhnlich einen Lese- und Rechtschreibtest sowie einen Intelligenztest, einen Konzentrationstest sowie einen klinischen Test. Wieder werden intensive Gespräche mit den Eltern sowie mit dem Kind geführt, es können auch gezielt Fragebogen verwendet werden. Ziel des Tests ist es, herauszufinden, ob tatsächlich ein Problem der Legasthenie vorliegt und außerdem festzustellen, woher das Problem rührt. Es kann entweder psychischer Natur sein und beispielsweise aus Stress im Elternhaus oder aus Schulangst resultieren oder aber an Aufmerksamkeitsproblemen oder anderen Faktoren. Ein Test, welcher von einem Kinder- und Jugendpsychiater durchgeführt und attestiert wurde, wird von Schulen und anderen bildenden Einrichtungen anerkannt.

Es ist wichtig zu beachten, dass Lese- und Rechtschreibschwäche und Legasthenie nicht dasselbe sind und dass es für beiden unterschiedliche Testverfahren und unterschiedliche Therapiemöglichkeiten gibt. Leidet ein Kind tatsächlich an Legasthenie, so wird bei der Benotung in der Regel auf Diktate sowie Lese- und Aufsatzleistungen weniger Wert gelegt. Je nach Schule kann es auch vorkommen, dass dem Kind bei Klausuren ein Zeitzuschlag genehmigt wird. Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, einen solchen Test so bald wie möglich durchzuführen, wenn ein Verdacht auf eine Lese- und Rechtschreibschwäche oder auf Legasthenie besteht.