Für wen lohnt sich die Riester-Rente?

Für wen lohnt sich die Riester-Rente?Staatliche Zulagen und Steuervorteile lohnen sich. Interessant und für die eher gering verdienenden Arbeitnehmer konzipiert, ist in diesem Sinn die Riester-Rente. Ein Ergebnis der Rentenreform von 2001 ist, dass die Renten für jeden, der in den nächsten Jahren in den Ruhestand geht, deutlich geringer ausfallen werden. Der Staat möchte mit einer privaten Altersvorsorge, die er bezuschusst, das Alterseinkommen der Bürger erhöhen. Möglich wird das auf der einen Seite mit dem Modell der Riester-Rente, als auf der anderen Seite mit einer betrieblichen Altersvorsorge. Die Riester-Rente als auch die betriebliche Altersvorsorge fördert der Staat mit Steuervorteilen, bei den privaten Rentenversicherungen zahlt er auch Zuschüsse, in der betrieblichen Altersvorsorge lockte er bis 2008 zusätzlich mit Sozialabgabefreiheit.

Das Ziel dieser Bemühungen des Gesetzgebers ist, für alle Arbeitnehmer mithilfe von Altersvorsorgeverträgen, ein Altersvermögen zu erwirtschaften. Bei der Riester-Rente unterscheidet man zwischen verschiedenen Anlageformen. Es gibt die Banksparpläne, dann existieren die herkömmlichen Rentenversicherungen und schließlich die sogenannten Fondssparpläne. Die Bezuschussung bei der Riester-Rente ist lediglich ein Anreiz, niemand kann gezwungen werden, einen entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen, die Vorsorge bleibt freiwillig. Angesichts der kritischen Finanzlage und der allgemein kritischen Weltkonjunktur scheint es jedoch durchaus angebracht, selbst etwas zu tun, um einen erreichten Lebensstandard auch im Alter halten zu können. So scheint die Riester-Förderung alleine nicht genügend, der Bürger ist angehalten, auch noch weitergehende Vorsorge zu treffen, so zum Beispiel durch den Kauf von Aktien beziehungsweise die Investition in Aktienfonds. Dies trägt sicherlich auch zu einem nicht zu vernachlässigenden Teil zur Belebung der Wirtschaft bei.

Der Kreis der zu Fördernden ist begrenzt. Grundsätzlich sind es alle Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung, Bezieher von Lohnersatzleistungen, pflichtversicherte Selbstständige sowie Beamte, Richter und Soldaten, Wehr- und Zivildienstleistende. Nicht gefördert werden unter anderem Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, geringfügig Beschäftigte, Bezieher einer Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsrente, Sozialhilfeempfänger, Bürger mit einer beamtenähnlichen Gesamtversorgung.